Startseite
Maschinen
Standort
Bedingungen
Kontakt
Impressum
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

Für alle unsere Angebote, Verkäufe und Lieferungen gelten die nachstehenden Bedingungen

Sofern die Ware aus unserer Fertigung kommt. Bei Handelswaren gelten ausschließlich die

Bedingungen der jeweiligen Lieferanten, die wir als bekannt voraussetzen bzw. auf Verlangen

vorlegen. Der Besteller erklärt sich mit diesen in vollem Umfang einverstanden.

Abweichende Bedingungen, die auf den Bestellformularen aufgedruckt sind, haben für uns

keine Gültigkeit.

 

§  1 Geltung der AGB

Nach stehende Geschäfts- und Lieferungsbedingungen gelten für alle Liefergeschäfte des

Verkäufers. Abweichende Bestimmungen, insbesondere Einkaufsbestimmungen des Käufers,

werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.

 

§  2 Zusammenkommen des Vertrages

(1)  Angebote des Verkäufers sind unverbindlich. Aufträge und alle Lieferverträge werden

       erst mit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer für diesen bindend.

(2)  Proben gelten als Durchschnittsmuster. Die Muster bleiben Eigentum des Verkäufers.

 

§  3 Kaufpreis und Nebenkosten

(1)  Zur Berechnung kommt der am Tage der Lieferung nach der Preisliste des Verkäufers

      geltender Preis. Festpreise bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(2) Verpackungskosten, Leih- und Abnützungsgebühren für Verpackungsmaterial sowie

      die Kosten der etwaigen Rücksendung des Verpackungsmaterials gehen zu Lasten

      des Käufers.

(3)  Ist die frachtfreie Lieferung vereinbart, so sind die Kosten der Fracht und die

      dazugehörenden Nebenkosten vom Käufer zu verauslagen. Der Käufer ist berechtigt

      diese Kosten am Rechnungsbetrag zu kürzen. Die Angabe von Frachtkosten ist

      unverbindlich. Den Preisen liegen die am Tag des Angebotes geltenden Fracht- und

      Versandkosten zugrunde. Veränderungen dieser Kosten bis zum Zeitpunkt der

      Lieferung gehen zugunsten oder zu Lasten des Käufers.

 

§  4 Gefahrenübergang

(1)  Die Gefahr des Untergangs, der Verschlechterung und der Versendung geht in allen

      Fällen auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand die Geschäfts- oder Lagerräume

      des Verkäufers verlässt, dies gilt auch bei Lieferung frei Haus.

(2) Verzögert sich die Absendung der Ware aus einem Grund, den der Verkäufer nicht zu

      Vertreten hat, so geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den

      Käufer über. Dasselbe gilt, wenn der Verkäufer von einem Zurückbehaltungsrecht

      Gebrauch macht.

 

§  5 Lieferfrist

Vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, dass in der schriftlichen

Auftragsbestätigung ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist. Ist eine Lieferfrist verbindlich

Vereinbart, so verlängert sich diese Frist angemessen bei Vorliegen höherer Gewalt

(Verkehrsstockungen und Behinderungen, Mangel an Transportmitteln, Streiks, Krieg).

Wird eine verbindliche Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so ist der Käufer

Berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von mindestens 30 Tagen vom

Vertrag zurückzutreten. Die Nachfrist muss schriftlich gesetzt werden. Der Rücktritt vom

Vertrag muss durch eingeschriebenen Brief erklärt werden. Das Recht zum Rücktritt kann

Nur innerhalb von 2 Wochen nach Ablauf der Nachfrist vom Käufer ausgeübt werden.

Ein Schadenersatzanspruch des Käufers wegen verspäteter Lieferung ist in allen Fällen

Ausgeschlossen.

 

§  6 Abnahmeverweigerung

Verweigert der Käufer die Abnahme der Ware, so kann ihm der Verkäufer eine angemessene

Frist zur Abnahme setzen. Hat der Käufer die Ware innerhalb der ihm gesetzten Frist nicht

Abgenommen, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten oder

Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer

bei Rücktritt einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 30 % des Kaufpreises zu

verlangen. Der Käufer hat jedoch das Recht, dem Verkäufer nachzuweisen, dass diesem

lediglich ein niedrigerer Schaden entstanden ist. Die Beweislast obliegt dem Käufer.

 

§  7 Bezahlung des Kaufpreises

Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind die Zahlungen innerhalb von 14 Tagen

ab Rechnungsdatum zu leisten. Skonto wird nur aufgrund ausdrücklicher schriftlicher

Vereinbarung gewährt. Ein vereinbarter Skontoabzug wird vom Nettorechnungsbetrag

nach Abzug von Rabatt, Frachtkosten und sonstigen Kosten berechnet. Der Verkäufer ist

nicht verpflichtet, Wechsel oder Schecks in Zahlung zu nehmen, werden sie angenommen

so erfolgt die Annahme nur erfüllungshalber. Einziehungs- und Diskontkosten sowie die

Wechselsteuer trägt der Käufer. Diese Kosten sind dem Verkäufer zusammen mit dem

Rechnungsbetrag zu vergüten. Für rechtzeitige Vorzeigung, Protestierung, Benachrichtigung

und Rückleitung des Wechsels im Falle der Nichteinlösung übernimmt der Verkäufer

keine Gewähr.

 

§  8 Zahlungsverzug des Käufers

(1)  Wird die Zahlungsfrist überschritten, so hat der Käufer den Verkäufer Verzugszins

       in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basisdiskontsatz zu bezahlen.

       Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(2)  Im Falle der Zahlungseinstellung, der Stellung eines Antrages auf Eröffnung der

       Insolvenz durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, Vorrauszahlung oder

       Sicherheitsleistung zu verlangen. Der Verkäufer ist berechtigt, für jede Mahnung einen

       Pauschalbetrag in Höhe von  Euro  5,00  zu verlangen.

 

§  9 Gewährleistung

(1)  Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen etwaiger Mängel der Ware sind bei

       Gebrauchten Gegenständen ausgeschlossen.

(2)  Gewährleistungsansprüche des Käufers wegen Mängel an der Ware bestehen nur, wenn

       der Käufer diese Mängel nicht bis spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung, in

       jedem Falle aber vor deren Verarbeitung oder Einbau, dem Verkäufer schriftlich anzeigt.

(3)  Beim Kauf von neuen Waren beträgt die Gewährleistung allenfalls 6 Monate,sofern keine

       anderweitige Vereinbarung getroffen ist. Das Recht des Käufers, vom Kaufvertrag

       zurückzutreten ist ausgeschlossen. Der Käufer hat lediglich Anspruch auf Herabsetzung

       des Kaufpreises. Dieser Anspruch besteht für den Käufer auch nur, wenn der Käufer dem

       Verkäufer eine angemessene Frist gesetzt hat, innerhalb der der Verkäufer das Recht hat

       Mängel zu beseitigen. Erst nachdem der Verkäufer dreimal erfolglos nachgebessert hat

       kann der Käufer Minderung des Kaufpreises verlangen.

(4)   Für Arbeits- oder sonstige Ausfälle wird keinerlei Haftung übernommen. Insoweit

       werden Schadensersatzansprüche ausdrücklich ausgeschlossen. Werden vom Besteller

       oder von Dritten irgendwelche Eingriffe an dem Gegenstand vorgenommen, verfällt

        jegliche Gewährleistung und jegliche Garantieverpflichtung des Verkäufers.

 

§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1)    Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis

         Zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen des

         Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsverbindung ( bei Bezahlung

         Durch Scheck oder Wechsel bis zu deren Einlösung) Eigentum des Verkäufers.

(2)     Wird die Ware durch den Käufer verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den

         Verkäufer, der damit als Hersteler im Sinne des § 950 BGB gilt und das Eigentum an

         dem Zwischen- oder Enderzeugnis erwirbt. Bei Verarbeitung mit anderen, nicht dem

         Käufer gehörenden Waren erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache

         Im Verhältnis des Wertes der von ihm gelieferten Ware zum Wert der fremden Waren

         im Zeitpunkt der Verarbeitung. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher

         Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer dem Verkäufer

         schon jetzt den ihm hieraus entstehenden Vergütungsanspruch gegen den Dritten ab.

(3)    Der Käufer ist berechtigt, die Ware oder das verarbeitete Erzeugnis im ordnungs-

        gemäßen Geschäftsgang zu veräußern. Er tritt schon heute seine sämtlichen Forderungen

        gegen den Erwerber aus der Weiterveräußerung n den Verkäufe zu dessen Sicherung ab.

        Der Käufer ist um Einzug der Forderung ermächtigt und verpflichtet, solange der

        Verkäufer diese Ermächtigung nicht widerruft.

(4)    Die Einziehungsermächtigung des Käufers erlischt ohne ausdrückliche Erklärung des

         Verkäufers, wenn der Käufer seine Zahlungen einstellt. Der Verkäufer wird von seiner

         Einziehungsbefugnis keinen gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungs-

         Verpflichtungen nachkommt.

 

§ 11 Aufrechnung

Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines etwaigen Zurückhaltungsrechts.

Die Aufrechnung durch den Käufer mit. Gegenforderungen ist nur insoweit zugelassen, als

Diese Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt sind.

 

§ 12 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle sich aus dem Liefergeschäft ergebenden Verbindlichkeiten und

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Liefergeschäft ist der Ort

der Hauptniederlassung des Verkäufers.

 

§ 13 Nichtigkeit einzelner Klauseln

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen

ungültig, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

[Startseite] [Maschinen] [Standort] [Bedingungen] [Kontakt] [Impressum]